Rückversand & Widerrufsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht

Wenn man in einem Online-Shop in Deutschland etwas bestellt hat, hat man grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht. Das heißt, innerhalb dieser 14 Tage kann man den Kauf widerrufen und die bestellten Artikel an den Shop zurück senden. Bereits bezahlte Beträge müssen dann vom Shop zurück erstattet werden. Beim Kauf auf Rechnung hat man natürlich den Vorteil, dass man in der Regel erst gar nicht bezahlt, so lange man nicht sicher ist, dass man den Artikel auch behalten möchte. In diesem Fall kann man die bestellte Ware also einfach zurück senden.

 

Erweitertes Widerrufsrecht

Viele Shops räumen Ihren Kunden ein erweitertes Widerrufsrecht ein. In den meisten Fällen bedeutet das nichts anderes, als das man länger Zeit hat, sich zu entscheiden, ob man die bestellten Produkte behalten möchte. Häufig wird ein Rückgaberecht von 30 Tagen eingeräumt, manchmal sogar noch länger. Möchte man die Artikel tatsächlich erst nach mehr als 14 Tagen zurück senden, empfiehlt es sich allerdings, sich über die Bedingungen des Shops zu informieren. Denn manchmal unterliegt das erweiterte Widerrufsrecht gewissen Einschränkungen im Vergleich zum gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsrecht.
Außerdem sollte man darauf achten, dass das Zahlungsziel in solchen Fällen auch mal kürzer sein kann, als das Rückgaberecht. Man hätte dann also zum Beispiel zwar 30 Tage Zeit, um die bestellten Artikel zurück zu senden, die Zahlung muss aber möglicherweise spätestens nach 14 Tagen erfolgen. Natürlich können Sie die Artikel dann immer noch zurück senden, müssen sich dann aber dennoch um die Rückerstattung des bezahlten Betrages kümmern – einer der Vorteile des Rechnungskaufs geht also dadurch verloren.

 

Shops nach Rückgaberecht filtern

Sie brauchen manchmal etwas länger, um sich zu entscheiden, ob Sie gekaufte Artikel auch behalten möchten? Kein Problem. Mit der praktischen Filterfunktion auf rechnungskauf.com können Sie sich nur Shops anzeigen lassen, die Ihren Kunden ein verlängertes Rückgaberecht einräumen.

 

Rückgabe ausgeschlossen – Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen vom gesetzlichen Widerrufsrecht, in denen die Rückgabe ausgeschlossen wird. Wenn man auf Rechnung bestellt hat, kann man die Waren natürlich dennoch zurücksenden – rechtlich ist man allerdings trotzdem zur Zahlung der Rechnung verpflichtet. Hier die häufigsten auf Rechnung gekauften Produkte, die von der Rücknahme ausgeschlossen sind:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden – also zum Beispiel Produkte, die individuell bedruckt, oder in einer anderen Form personalisiert werden
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdaten überschritten würde – das betrifft zum Beispiel Blumen oder Lebensmittel
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software (CDs, DVDs, Blurays etc.), sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (d.h. deren Verpackung geöffnet wurde)

Einige Online-Shops gewähren ihren Kunden auch auf Waren, die diesen Ausnahmen unterliegen, ein Widerrufsrecht. Dies sind jedoch eher seltene Ausnahmen.

 

Rückversand – wer trägt die Kosten?

Bis 13. Juni 2014 waren deutsche Online-Shops dazu verpflichtet, die Kosten für eine Warenrücksendung (innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen) zu übernehmen bzw. zu erstatten, und zwar wenn entweder

  • ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert wurde, oder
  • der Warenwert der zurückgeschickten Artikel über 40 Euro liegt UND der Kaufpreis (oder ein vereinbarter Teilbetrag) bereits bezahlt ist.

Seit diese Regelung aufgehoben wurde, steht es jedem Händler frei, ob er die Kosten für Rücksendungen übernimmt, oder ob der Kunde selbst diese tragen muss. Wer nun denkt, dass damit der kostenlose Rückversand der Vergangenheit angehört, der irrt. Ganz im Gegenteil. Denn viele Shops übernehmen nun ganz generell die Kosten für den Rückversand – auch für Artikel, die weniger als 40 Euro kosten. Allerdings gibt es hier je nach Produktsortiment durchaus Unterschiede. Während im Mode-Bereich fast alle Shops den kostenlosen Rückversand anbieten, ist das im Elektronik-Bereich eher unüblich.

 

Die „alte“ Regelung – kostenloser Rückversand ab 40 Euro Warenwert

Einige Shops haben auch die Bestimmungen in ihrer sog. Widerrufsbelehrung (die in den meisten Fällen in den AGB des Shops zu finden ist) beibehalten bzw. noch nicht geändert. Daher ist darin häufig folgender Satz zu finden:

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“

Wenn Sie also auf Rechnung kaufen und die noch nicht bezahlte Ware zurück senden, müssten Sie laut diesen Bedingungen die Rücksendekosten selbst tragen. Praktisch übernehmen aber viele Online-Shops trotz dieser Klausel auch in diesem Fall die Kosten für den Retourversand, sofern der Warenwert über 40 Euro beträgt. Manche Online-Shops übernehmen selbst trotz dieser Klausel in ihren AGB die Rückversandkosten, wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt. Im Zweifelsfall sollte man also immer zuerst einmal nachfragen, bevor man das Porto für den Retourversand selbst bezahlt.

 

Shops nach Option für kostenlosen Rückversand filtern

Sie kaufen lieber in Shops ein, bei denen Sie im Falle des Widerrufs nicht die Kosten für den Rückversand tragen müssen? Kein Problem! Auf rechnungskauf.com finden Sie diese Information nicht nur bei jedem Shop, sondern können sich mit Hilfe der Filterfunktion auf unseren Seiten auch einfach nur jene Shops anzeigen lassen, bei denen Sie keine Kosten für einen etwaigen Rückversand übernehmen müssen.

 

Abwicklung

Um den kostenlosen Rückversand in Anspruch zu nehmen ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll, den vom jeweiligen Online-Shop vorgegebenen Ablauf einzuhalten. D.h. in den meisten Fällen müssen Sie den vom Shop zur Verfügung gestellten Retourschein und/oder Retourenaufkleber nutzen (die in der Regel entweder der Lieferung beiliegen oder im Shop ausgedruckt oder angefordert werden können) und das Paket auch beim jeweils genannten Versand-Unternehmen abgeben oder abholen lassen. Einige Shops verlangen auch eine vorherige Kontaktaufnahme.

 

Rückgabe bei Kauf auf Rechnung über Zahlungsdienstleister

Wenn man bestellte Waren zurück sendet, kann es manchmal nicht schaden zu wissen, ob der Kauf auf Rechnung im entsprechenden Onlineshop über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt wird. Der Grund: die Bezahlung der Rechnung erfolgt in diesen Fällen an den Zahlungsdienstleister. Und dieser weiß zunächst einmal nichts von der Rücksendung an den Händler. Der Händler muss also die Retoure an den Zahlungsdienstleister melden und dieser storniert dann die Rechnung. Aber das kann manchmal etwas dauern. Und wenn bis dahin das Zahlungsziel abgelaufen ist, schickt der Zahlungsdienstleister eine Mahnung, bei der eventuell auch Mahngebühren anfallen können. Um das zu vermeiden, sollte man mit der Rücksendung nicht bis kurz vor Ende des Zahlungsziels warten, sondern das Paket besser schon etwas früher zurück senden. Bei manchen Zahlungsdienstleistern (derzeit bei Klarna und Paysafe Pay Later) hat man über ein Kundenportal die Möglichkeit, die Retoure auch direkt an den Zahlungsdienstleister zu melden. Dadurch wird die Zahlung dann vorübergehend ausgesetzt.